DGUV Vorschrift 2 - Reformierte Unfallverhütungsvorschrift zum Arbeitssicherheitsgesetz tritt in Kraft

1. April 2011

Zum 01.04.2011 ändern sich für die Mitgliedsunternehmen des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover (GUVH) und der Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN) die Vorgaben zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung. Dann tritt die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ DGUV Vorschrift 2 in Kraft und löst die bisherige Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A 6/7 ab.

Mit der DGUV Vorschrift 2 gibt es erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Abweichungen zum Mustertext der DGUV Vorschrift 2 sind:

1.) Die Vorschrift tritt beim GUVH und der LUKN zum 01.04.2011 statt zum 01.01.2011 in Kraft.

2.) Für die Mitgliedsunternehmen des GUVH und der LUKN mit mehr als 10 Beschäftigten gilt für bestehende Verträge zur sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung nach § 2 Abs. 3 der Vorschrift eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2012 (siehe § 6 Abs. 3).

Durch die gleich lautenden Vorgaben bei den unterschiedlichen Unfallversicherungsträgern können die Mitgliedsunternehmen des GUVH und der LUKN häufig auch auf Informationen und Arbeitshilfen der DGUV und der anderen Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zurückgreifen. Bei Fragen zur konkreten Umsetzung der Vorschrift im Bereich des GUVH und der LUKN beraten die für den Betrieb zuständigen Aufsichtspersonen. Die Umsetzung der Vorschrift ist zudem Thema der regelmäßigen Seminare des GUVH und der LUKN für Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Führungskräfte und betriebliche Interessenvertretungen. Die nachfolgende Zusammenstellung von Informationen zum Thema wird je nach Bedarf aktualisiert:

Weiterführende Informationen:

  • Vorschrift im Wortlaut für den GUVH (PDF 360 KB) und die LUKN (PDF 357 KB)
  • Bekanntmachung der Vorschrift für den GUVH und die LUKN
  • Handlungshilfe zur neuen DGUV - Vorschrift 2:
- Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten (PDF 144 KB)
- Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit in Pflegeeinrichtungen mit mehr als 10 Beschäftigten (PDF 176 KB) - Interaktive Information zur DGUV Vorschrift 2
- Handlungshilfe: DGUV Vorschrift 2 - Hintergrundinformationen für die Beratungspraxis

- Handlungshilfe: Betriebliche Anwendungsbeispiele zur Umsetzung der Vorschrift
- Häufig gestellte Fragen – FAQ